Allgemeines Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst die Grundlagen und Prinzipien, die bei der Bildung, Durchführung und Beendigung von Verträgen gelten. Wir schaffen und gewährleisten Rechtssicherheit und Fairness in geschäftlichen und privaten Transaktionen.

Verträge schaffen Verbindlichkeit – und bilden die Grundlage für jedes rechtssichere Miteinander, ob privat oder geschäftlich. Im allgemeinen Vertragsrecht unterstützen wir Sie dabei, Vereinbarungen klar, ausgewogen und rechtlich belastbar zu gestalten

Mit präziser Analyse, sorgfältiger Formulierung und langjähriger Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen geschützt sind und mögliche Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Ihre Ansprechpartner:

Camilla Weyer

Rechtsanwältin

Sascha Weppelmann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen aller Art, insbesondere:

  • Kaufverträgen, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Mängelbeseitigung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
  • Werkverträgen, z. B. Autoreparatur, Verträge mit Handwerkern, etc.
  • Darlehensverträgen
  • Reiseverträgen (Flug-, Pauschal- und sonstige Reisen), Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Fernabsatzverträge (Verträge sämtlicher Art, die über das Telefon oder Internet geschlossen wurden)
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr  unberechtigter Forderungen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen