Allgemeines Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst die Grundlagen und Prinzipien, die bei der Bildung, Durchführung und Beendigung von Verträgen gelten. Wir schaffen und gewährleisten Rechtssicherheit und Fairness in geschäftlichen und privaten Transaktionen.
Verträge schaffen Verbindlichkeit – und bilden die Grundlage für jedes rechtssichere Miteinander, ob privat oder geschäftlich. Im allgemeinen Vertragsrecht unterstützen wir Sie dabei, Vereinbarungen klar, ausgewogen und rechtlich belastbar zu gestalten
Mit präziser Analyse, sorgfältiger Formulierung und langjähriger Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen geschützt sind und mögliche Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Ihre Ansprechpartner:

Camilla Weyer
Rechtsanwältin

Sascha Weppelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen aller Art, insbesondere:
- Kaufverträgen, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Mängelbeseitigung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
- Werkverträgen, z. B. Autoreparatur, Verträge mit Handwerkern, etc.
- Darlehensverträgen
- Reiseverträgen (Flug-, Pauschal- und sonstige Reisen), Rücktritt, Minderung des Reisepreises
- Fernabsatzverträge (Verträge sämtlicher Art, die über das Telefon oder Internet geschlossen wurden)
- Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
- Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Fachgebiete
Im allgemeinen Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie beim Zustandekommen sowie der Abwicklung von Verträgen und setzen Ihre Ansprüche effizient durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, auch wenn es zu Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommt.
Nicht nur bei der vorsorgenden Gestaltung für den Erbfall, sondern bei Streitigkeiten nach dem Tod eines nahen Angehörigen, stehen wir Ihnen mit kompetentem juristischem Rat zur Seite.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung und allen damit einhergehenden Fragestellungen, insbesondere Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich.
Wir bieten Vermietern, als auch Mietern eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Mietrechts. Daneben sind die besonderen Problemstellungen des Wohnungseigentumsrechts wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir unterstützen Sie bei der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfällen und helfen Ihnen bei der optimalen Durchsetzung ihrer Ansprüche. In Bußgeld- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.