Erbrecht
Das Erbrecht regelt die rechtlichen Aspekte von Vermögensübertragungen bei Tod einer Person. Wir gewährleisten u.a. einen geordneten Übergang von Vermögenswerten und schaffen Rechtssicherheit für die Erben und den Nachlassverwalter.
Das Erbrecht regelt, was bleibt – und verlangt Weitsicht, Klarheit und ein sensibles Verständnis für persönliche Lebenssituationen. Wir begleiten Sie in allen erbrechtlichen Fragen mit fachlicher Präzision und einem hohen Verantwortungsbewusstsein.
Wir vertreten Ihre Interessen, insbesondere bei streitigen Auseinandersetzungen im Erbfall: Wir wehren unberechtigte Ansprüche von Dritten ab oder setzen Ihre Ansprüche z.B. den gesetzlichen Pflichtteil, effizient gegen die Erben durch.
Ihre Ansprechpartner:

Anne-Christin Ahler
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Michael Daldrop
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Bis 2024
Leistungen
Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten des Erbrechts spezialisiert:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Absicherung des Ehepartners/der Kinder durch lebzeitige Übertragung
- Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen (z. B. Behindertentestament, Unternehmertestament, Vermächtnis, etc.)
- Bestimmung von Erbfolge
- Regelung der Hoferbfolge – Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Ausschlagung von Erbschaften
- Erbauseinandersetzung gerichtlich und außergerichtlich
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Unsere Fachgebiete
Im allgemeinen Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie beim Zustandekommen sowie der Abwicklung von Verträgen und setzen Ihre Ansprüche effizient durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, auch wenn es zu Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommt.
Nicht nur bei der vorsorgenden Gestaltung für den Erbfall, sondern bei Streitigkeiten nach dem Tod eines nahen Angehörigen, stehen wir Ihnen mit kompetentem juristischem Rat zur Seite.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung und allen damit einhergehenden Fragestellungen, insbesondere Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich.
Wir bieten Vermietern, als auch Mietern eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Mietrechts. Daneben sind die besonderen Problemstellungen des Wohnungseigentumsrechts wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir unterstützen Sie bei der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfällen und helfen Ihnen bei der optimalen Durchsetzung ihrer Ansprüche. In Bußgeld- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.