Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir vermitteln und setzen uns für Ihr Recht ein, bei der Klärung der Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum oder gewerblichen Räumen sowie zwischen den Eigentümern von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt hohe Anforderungen an klare Regelungen und eine präzise Bewertung komplexer Interessenlagen. Ob Vermieter, Mieter oder Eigentümergemeinschaft – wir unterstützen Sie mit fundierter Expertise, rechtlicher Weitsicht und einer sachlichen, lösungsorientierten Herangehensweise.
Von Vertragsgestaltungen über Auseinandersetzungen im laufenden Mietverhältnis bis hin zu Fragen im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses, sorgen wir für rechtssichere Entscheidungen und eine verlässliche Vertretung Ihrer Position. Auch in Fragen rund um das Thema „Wohnungseigentum“ beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen als Eigentümer oder Verwalter bei streitigen Auseinandersetzungen mit oder in der Eigentümergemeinschaft.
Ihre Ansprechpartner:

Sascha Weppelmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Eva Daldrop
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Anne-Christin Ahler
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Leistungen
Für unsere Mandanten betreuen wir u.a. folgende Schwerpunkte:
- Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Kündigung wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf, nachhaltiger Störung des Hausfriedens
- Erstellung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Wohnraum- und Gewerberaummietrecht
- Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche, Betriebskosten, z.B.
Schönheitsreparaturen, Mängelbeseitigung, Kaution, etc. - Mieterhöhung
- Wohnungseigentumsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen
Unsere Fachgebiete
Im allgemeinen Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie beim Zustandekommen sowie der Abwicklung von Verträgen und setzen Ihre Ansprüche effizient durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, auch wenn es zu Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommt.
Nicht nur bei der vorsorgenden Gestaltung für den Erbfall, sondern bei Streitigkeiten nach dem Tod eines nahen Angehörigen, stehen wir Ihnen mit kompetentem juristischem Rat zur Seite.
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei Trennung und Scheidung und allen damit einhergehenden Fragestellungen, insbesondere Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich.
Wir bieten Vermietern, als auch Mietern eine umfassende Beratung in allen Bereichen des Mietrechts. Daneben sind die besonderen Problemstellungen des Wohnungseigentumsrechts wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Wir unterstützen Sie bei der zügigen Abwicklung von Verkehrsunfällen und helfen Ihnen bei der optimalen Durchsetzung ihrer Ansprüche. In Bußgeld- und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.