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Allgemeines Vertragsrecht

Egal ob ein neuer Handy- oder Stromlieferungsvertrag geschlossen wird, ein neues Auto gekauft wird, die Leistung des Handwerkers mangelhaft oder ein gekauftes Gerät fehlerhaft ist– wir alle gehen ständig vertragliche Beziehungen ein. Dabei bieten insbesondere moderne Kommunikationsmittel die Möglichkeit eines schnellen und vermeintlich einfachen Vertragsabschluss. Im Internet können per Mausklick Verbindlichkeiten über zigtausend Euro begründet werden, ohne dass man seinen Vertragspartner zu Gesicht bekommt. Der Verbraucher übersieht dabei häufig das „Kleingedruckte“. Auch viele Unternehmer kennen nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Vertragspartner, auf die es im Ergebnis entscheidend ankommen kann. Aber auch Fragen des Gewährleistungsrechts oder der Rückabwicklung von Verträgen können sich vor allem im Kauf- oder auch Werkvertragsrecht stellen.

Gerne prüfen wir aus sämtlichen Verträgen Ihre Rechte und setzen diese – auch gerichtlich - durch und/oder wehren unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Selbstverständlich entwerfen wir für Sie auch Verträge jeglicher Art sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung und Erstellung von:

  • Kaufverträgen, Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache, Mängelbeseitigung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
  • Werkverträgen, z. B. Autoreparatur, Verträge mit Handwerkern, etc.
  • Darlehensverträgen
  • Reiseverträgen (Flug-, Pauschal- und sonstige Reisen), Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Fernabsatzverträge (Verträge sämtlicher Art, die über das Telefon oder Internet geschlossen wurden)
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Anne-Christin Ahler
Rechtsanwalt Sascha Weppelmann