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Arbeitsrecht

Menschen, die miteinander arbeiten, können unter Umständen in Streitigkeiten geraten, bei denen rechtlicher Beistand und Rat erforderlich ist. Es muss dabei nicht immer gleich um eine gerichtliche Auseinandersetzung gehen. Oftmals lässt sich mit Hilfe juristischer Beratung erreichen, dass die Streitigkeit außergerichtlich erledigt werden kann.

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt daher in der Beratung der Mandanten, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- bzw. Arbeitsverhältnissen geht. Oftmals lassen sich arbeitsrechtliche Streitigkeiten bereits dadurch vermeiden, dass in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestalterisch berücksichtigt werden.

Soweit es zu Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis kommt, beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in typischen Bereichen des Arbeitsrechtes, wie:

  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Vertragsstrafen
  • Schadensersatz
  • Abmahnung
  • Entgelt im Krankheitsfall
  • Mehrarbeitsstunden/Überstunden
  • Lohn und Gehalt
  • Mobbing
  • Wettbewerbsverbote
  • Elternzeit
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Rechte und Pflichten der Betriebsräte.

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Nicole A.Wenning - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Sascha Weppelmann