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Erbrecht

Wenn ein Mensch stirbt, folgt nach der ersten Trauer leider häufig ein Streit zwischen den Hinterbliebenen über die Verteilung des Nachlaß des Erblassers. Bei der Aufteilung des materiellen Vermögens kann deshalb die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts hilfreich sein.

Nur rund 20 % der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 % gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Bei der vorsorgenden und vorbeugenden Planung und Gestaltung für den Erbfall stehen wir deshalb für Sie ebenso wie bei Eintritt eines Erbfalls zur Seite, um Sie in einer solchen oftmals durch die emotionale Betroffenheit geprägten Situation zu entlasten. Wir bieten Ihnen eine, an Ihren Interessen ausgerichtete und vorausschauende Beratung und Begleitung in erbrechtlichen Fragestellungen.
Das Erkennen und Durchsetzen bestehender Rechte und Ansprüche, die Auslegung letztwilliger Verfügungen und deren Anfechtung, die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen übernehmen wir für Sie sowohl in der außergerichtlichen Tätigkeit als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.
Wir haben uns auf die vielfältigen Facetten spezialisiert und bieten Ihnen insbesondere folgende Leistungen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Absicherung des Ehepartners/der Kinder
  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen (z. B. Behindertentestament, Unternehmertestament, Vermächtnis, etc.)
  • Bestimmung von Erbfolge
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbauseinandersetzung gerichtlich und außergerichtlich
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Michael Daldrop - Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwältin Anne-Christin Ahler