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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer spannungsfrei.
Die mietrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Rechtsprechung – sowohl für Wohnraum als auch für Gewerberaum - sind einem ständigen Wandel unterworfen. Für den Laien ist die jeweils aktuelle Rechtslage kaum noch erkennbar. Wir bieten sowohl Vermietern als auch Mietern eine umfassende Beratung zu allen Fragen im Bereich des Mietrechts. Typische Fragestellungen sind beispielsweise, wann eine Wohnung mangelhaft ist und ab wann der Mieter das Recht hat die Miete zu kürzen, ob ein Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist oder wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss.

Auf Seiten der Vermieter besteht häufig Unsicherheit, bzgl. der Kündigungsmöglichkeiten einem Mieter gegenüber oder bzgl. der Durchsetzung von Mieterhöhungen.

Neben dem Mietrecht sind die besonderen Problemstellungen des Wohnungseigentumsrechts wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Gerade wegen der auf Dauer angelegten Einbindung in Wohnungseigentumsgemeinschaften empfehlen wir frühzeitig fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Für unsere Mandanten betreuen wir u.a. folgende Schwerpunkte

  • Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
  • Kündigung wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf, nachhaltiger Störung des Hausfriedens
  • Erstellung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche, z.B. Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Mängelbeseitigung, Kaution, etc.
  • Mieterhöhung

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Eva Daldrop - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwältin Anne-Christin Ahler - Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Sascha Weppelmann