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Verkehrsrecht

Im Falle eines Verkehrsunfalls kümmern wir uns um die zügige Abwicklung von Sachschäden, Schmerzensgeld und etwaiger Rentenansprüche und setzen Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung und den Unfallgegner effektiv und zielgerichtet durch. Bitte beachten Sie, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch verpflichtet ist, die Kosten die durch unsere Beauftragung entstehen, zu tragen, soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht.

Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Verkehrsdelikten außergerichtlich und gerichtlich vor Bußgeld- und Strafbehörden deutschlandweit. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Sachschaden, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, etc.)
  • Einholung von Gutachten und ärztlichen Attesten
  • Verhandlung mit der eigenen Kaskoversicherung
  • Vertretung im Bußgeld- und Strafverfahren, z.B. wegen
    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Rotlichtverstoß
    • Trunkenheitsfahrt/Alkohol am Steuer
    • Unfallflucht
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • Körperverletzung
    • Fahrerlaubnis (Erteilung/Entziehung)
    • Abstandsverstoß
    • Körperverletzung
    • Fahrtenbuchauflagen
    • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Bitte lassen Sie sich unbedingt, bevor Sie Angaben gegenüber der Behörde oder der Staatsanwaltschaft machen, durch uns beraten. Insbesondere sollte niemals eine Einlassung vor Einsichtnahme in die Ermittlungsakte abgegeben werden. Beachten Sie außerdem, dass die Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl binnen einer Frist von zwei Wochen erfolgen muss.

Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Nicole Wenning – Fachanwältin für Verkehrsrecht